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  • Stasi

mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2003

ich hab so einen netten Zettel von meinem Arbeitgeber erhalten

ich darf mal daraus zitieren:

AN-Bescheinigung über notwendige berufliche Mobilität

Im Falle einer behördlich angeordneten Ausgangsbeschränkung im Zusammen-
hang mit dem Kampf gegen die Verbreitung von Covid-19:

Hiermit bestätigen wir die beruflich notwendige Mobilität des Herrn ... zwischen seinem
Wohnsitz und seinem Arbeitsort. Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsort ist betrieblich notwendig.

Fällt daran irgendwas auf? Das ist wie die Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat! Weil es ist ja wohl recht klar - noch dazu in der heutigen Zeit, wo Mitarbeiter schonmal alleine für die kurzfristige Bilanzoptimierung entlassen werden - daß die Tätigkeit des AN betrieblich notwendig ist und dies auch ggf das Erscheinen am Arbeitsplatz erfordert. Nur ist das völlig uninteressant, die relevante Frage war doch wohl, ob die Tätigkeit GESELLSCHAFTLICH so relevant sei, daß der Proband von der Mobilitätsbeschränkung ausgenommen werden darf. Sprich: entweder gibt es hier keine gefährliche Pandemie, oder man geht vollkommen Leichtfertig mit der Gesundheit der Arbeitnehmer um, was dann direkt die Behauptung, die Gesundheit sei jetzt am wichtigsten, als Lüge entlarvt.

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