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  • Wolfgang1949

456 Beiträge seit 15.07.2023

Von der Leyen darf nur das Endergebnis vortragen

Wer, wie und wo die eigentlichen Weichen gestellt werden und wie die Entscheidungshierarchie ausschaut, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Das EU-Parlament steht da ganz unten auf der Leiter. Die Europäische Kommission hat das alleinige Initiativrecht zur Einbringung von Gesetzen (siehe Wikipedia). Das Parlament darf nur über die Gesetze mit(!) entscheiden, die von der EU-Kommission ins Parlament eingebracht werden, also nur abstimmen. In der Regel winken die Abgeordneten aber alles durch, dafür sorgt schon die Zusammensetzung des Parlamentes. Die EU-Regeln bestimmen die Anzahl der Mitglieder, die jedes EU-Land in das Europäische Parlament entsenden darf.
Wegen der Befürchtung der Vertreter großer Staaten, durch eine Koalition kleiner und kleinster Mitgliedsländer überstimmt zu werden wurde ein Schlüssel gewählt, der sicherstellt, dass die etablierten Länder dominieren. Aber das ist eigentlich nur eine vorsorgliche Maßnahme, weil man auch das geringste Risiko vermeiden wollte.
Womit wir beim Thema sind, wer entscheidet eigentlich, welche Gesetze gemacht werden und was zum Schluss darin steht?
Das ist praktisch allein die EU-Kommission, und die ist nicht demokratisch legitimiert sondern wird von den Staatschefs der EU-Staaten völlig undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgeküngelt. Frau v.d.L wurde auch ausgeküngelt.
Letzte Frage: Wer macht dann wiederum der EU-Kommission die ultimativen Textvorschläge für die Gesetzentwürfe? Es sind die üblichen Verdächtigen.
Da muss man sich nur das Endergebnis anschauen, was hinterher dabei heraus kommt und was hier im Artikel anschaulich beschrieben wird.

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