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  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Genauere Analysen notwendig.

Die prorussischen Aktivisten, die ihr Zeltlager auf dem Platz vor dem Gewerkschaftshaus aufgeschlagen hatten, waren bewaffnet und hatten sich vorher eine mehrstündige Straßenschlacht mit den proukrainischen Demonstranten ("Marsch der Einheit") geliefert. Das waren keine wehrlosen Opfer.

Trotzdem war das Anzünden des Gebäudes mit Menschen darin selbstverständlich eine schwere Straftat, nach deutschem Recht irgendwo angesiedelt zwischen schwerer Brandstiftung, Mord, Totschlag und unterlassener Hilfeleistung. Nur ein Genozid war es ganz sicher nicht, denn wie sie da die "Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören" hineininterpretieren wollen, das bleibt nun wirklich ihr Geheimnis. Die prorussischen Kämpfer, von denen 42 ums Leben kamen, waren eine politische, keine nationale Gruppe und sie wurden nicht verbrannt weil man den Plan hatte, die Russen auszurotten, sondern aus Rache für den Angriff auf den "Marsch der Einheit".

Der Genozid ist insofern rechtlich ein besonders schwierig zu beweisender Tatbestand, da er nicht nur die Tat an sich bewertet, sondern die dahinterstehende Absicht.

Völlig aus den Fugen gerät dieses Narrativ, wenn man einen angeblichen Genozid vor 8 Jahren (mit 42 Opfern) als Begründung für einen Präventivkrieg heranzieht, der Abertausende das Leben kostet.

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