Gast (16461) schrieb am 12.04.2020 17:52:
Seit dem unseligen Müntefering Spruch " Wer nicht arbeitet , soll auch nicht essen." und dem Gefasel von Merkel, Schäuble und Co, dass wir Arbeitsanreize - sprich die Peitsche der Armut - brauchen, fehlte diese Klarheit.
Ich zitiere mal aus dem Strafgesetzbuch des Arbeiter- und Bauern-Paradieses, in dem ja alles viel klarer, besser und schöner war:
§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt.
(3) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(4) Ist der Täter nach Absatz 1 oder 2 oder wegen eines Verbrechens bereits bestraft, kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.
(5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.[/i]
Edit: Typo.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.04.2020 22:52).