Uwe Richard schrieb am 17. Mai 2009 10:24
> Ich rede davon, dass auch für die Freizügigkeit "Bewegungsfreiheit im
> öffentlichen Raum" jemand zuständig ist, in diesem Fall eben die
> entsprechenden Behörden, die festgelegt haben, dass die Freizügigkeit
> nur für Personen gilt, die sich rechtmäßig in diesem Raum aufhalten.
Eben. Womit wir wieder bei dem Beispiel wären: Wenn die Behörden
festgelegt haben, dass sich an einem bestimmten öffentlichen Strand
nur Hellhäutige rechtmäßig aufhalten können, dann bleibt die
Durchsetzung dieser Vorschriften trotzdem ein skandalöses Unrecht,
auch wenn alles nach dem Gesetz oder den Behördenvorschriften zugeht.
Ich rede eben davon, dass es bestimmte unveräußerliche Menschenrechte
wie die Bewegungsfreiheit geben sollte, deren Beeinträchtigung durch
kein Gesetz und keine Behördenvorschrift gerechtfertigt werden kann.
> Ich rede davon, dass auch für die Freizügigkeit "Bewegungsfreiheit im
> öffentlichen Raum" jemand zuständig ist, in diesem Fall eben die
> entsprechenden Behörden, die festgelegt haben, dass die Freizügigkeit
> nur für Personen gilt, die sich rechtmäßig in diesem Raum aufhalten.
Eben. Womit wir wieder bei dem Beispiel wären: Wenn die Behörden
festgelegt haben, dass sich an einem bestimmten öffentlichen Strand
nur Hellhäutige rechtmäßig aufhalten können, dann bleibt die
Durchsetzung dieser Vorschriften trotzdem ein skandalöses Unrecht,
auch wenn alles nach dem Gesetz oder den Behördenvorschriften zugeht.
Ich rede eben davon, dass es bestimmte unveräußerliche Menschenrechte
wie die Bewegungsfreiheit geben sollte, deren Beeinträchtigung durch
kein Gesetz und keine Behördenvorschrift gerechtfertigt werden kann.