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  • goedel

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Re: Das hat mit Pech gehabt, nichts zu tun

Uwe Richard schrieb am 17. Mai 2009 10:56

> Und ich rede davon, dass es so etwas wie "absolute" Bewegungsfreiheit
> in einem fremden Raum (Grundstück, Gebiet) nicht gibt, es sei denn,
> der Eigentümer (Gastgeber, Behörde), erlaubt dies ausdrücklich.. Der
> Gastgeber bestimmt, was der Gast wann und wo tun darf. Dieses Recht
> des Gastgebers ist zu respektieren. 

> Es gibt kein Menschenrecht, sich auf fremden Grundstücken oder
> (Staats)gebieten völlig frei zu bewegen. 

Langsam kapier ich: Du behauptest so ungefähr, das deutsche
Staatsgebiet (oder dessen öffentlicher Raum) sei "Eigentum" der
Deutschen und jeder ohne deutschen Pass sei nur ein Gast, der sich an
die Vorschriften des Gastgebers, d.h. der Deutschen, zu halten habe.

Das ist natürlich völliger Quatsch. Der öffentliche Raum gehört
keinem einzelnen (auch keinem einzelnen Deutschen) und nur der
Gesellschaft als Ganzer, Menschen ohne deutschen Pass eingeschlossen.
Sonst könntest Du jeden Japaner auf einer öffentlichen Parkbank
auffordern, für Dich den Platz zu räumen. So weit sind wir
glücklicherweise noch nicht wieder.

Davon abgesehen gelten Menschenrechte ganz unabhängig von der
Staatszugehörigkeit. Deshalb heißen sie auch in Deutschland
"Menschenrechte" und nicht "Deutschenrechte". Es ist also auch nicht
unserem Gutdünken überlassen, ob wir sie auch für Ausländer gelten
lassen.

Das Menschenrecht auf Freizügigkeit gibt es nur in solchen Staaten
nicht, in denen auch sonst keine Menschenrechte gelten. Ein Staat,
der etwas auf Menschenrechte hält, gestattet auch allen Menschen die
er überhaupt ins Land lässt (und nicht nur seinen Staatsbürgern) die
Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum.

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