Uwe Richard schrieb am 17. Mai 2009 10:56
> Es gibt kein Menschenrecht, sich auf fremden Grundstücken oder
> (Staats)gebieten völlig frei zu bewegen.
"Völlig" frei. Da liegt doch eine betonung dahinter, oder? Sie haben
wohl selbst erkannt, dass diese einschränkung der menschenrechte
rechtswidrig ist? Ich weiss nicht wie ich es Ihnen beibringen soll,
aber selbst ich als deutscher staatsbürger habe nicht die "völlige"
bewegungsfreiheit hier in deutschland.
> Es gibt kein Menschenrecht, sich auf fremden Grundstücken oder
> (Staats)gebieten völlig frei zu bewegen.
"Völlig" frei. Da liegt doch eine betonung dahinter, oder? Sie haben
wohl selbst erkannt, dass diese einschränkung der menschenrechte
rechtswidrig ist? Ich weiss nicht wie ich es Ihnen beibringen soll,
aber selbst ich als deutscher staatsbürger habe nicht die "völlige"
bewegungsfreiheit hier in deutschland.