K-Trox schrieb am 17. Mai 2009 11:21
> "Völlig" frei. Da liegt doch eine betonung dahinter, oder? Sie haben
> wohl selbst erkannt, dass diese einschränkung der menschenrechte
> rechtswidrig ist? Ich weiss nicht wie ich es Ihnen beibringen soll,
> aber selbst ich als deutscher staatsbürger habe nicht die "völlige"
> bewegungsfreiheit hier in deutschland.
Natürlich haben Sie keine "völlige" Bewegungsfreiheit. Grundstücke,
deren Eigentümer Sie nicht sind, dürfen Sie nicht ohne Weiteres
betreten. Wenn Sie das tun, begehen Sie Hausfriedensbruch. Der
Eigentümer eines Grundstücks legt fest, wer unter welchen Umständen
dieses Grundstück betreten darf.
Ein Menschenrecht, sich in jedem Staat der Erde frei (auch im
"öffentlichen" Raum) bewegen zu dürfen, wird es nie geben. Jeder
Staat wird sich vorbehalten, diese Bewegugsfreiheit für einzelne
Menschen zu beschneiden. Ich will hoffen, dass die Staaten dies auf
Grund von Gesetzen tun.
> "Völlig" frei. Da liegt doch eine betonung dahinter, oder? Sie haben
> wohl selbst erkannt, dass diese einschränkung der menschenrechte
> rechtswidrig ist? Ich weiss nicht wie ich es Ihnen beibringen soll,
> aber selbst ich als deutscher staatsbürger habe nicht die "völlige"
> bewegungsfreiheit hier in deutschland.
Natürlich haben Sie keine "völlige" Bewegungsfreiheit. Grundstücke,
deren Eigentümer Sie nicht sind, dürfen Sie nicht ohne Weiteres
betreten. Wenn Sie das tun, begehen Sie Hausfriedensbruch. Der
Eigentümer eines Grundstücks legt fest, wer unter welchen Umständen
dieses Grundstück betreten darf.
Ein Menschenrecht, sich in jedem Staat der Erde frei (auch im
"öffentlichen" Raum) bewegen zu dürfen, wird es nie geben. Jeder
Staat wird sich vorbehalten, diese Bewegugsfreiheit für einzelne
Menschen zu beschneiden. Ich will hoffen, dass die Staaten dies auf
Grund von Gesetzen tun.