> > Diese "Menschenrecht" kann und wird aus den verschiedensten
> > gesetzlich geregelten Gründen eingeschränkt werden - also auch
> > deshalb, wenn man nen Job sucht und derweil Kohle vom Staat bekommt.
> > So einfach ist das.
> Ein Arbeitsloser bekommt nicht einfach "Kohle vom Staat". Er zahlt
> zuvor in eine Versicherung ein, wird er arbeitslos greift diese. Ganz
> einfach.
Eben nicht. Was du hier schreibst, gilt *nur* für das ALGI - das
läuft über diese Versicherung, und solange du ALGI beziehst (je nach
Situation ca. 1 Jahr lang), halten sich die ARGEN auch noch zurück.
Das ALGII danach hingegen wird unabhängig von der
Arbeitslosenversicherung, und unabhängig von Beiträgen rein aus
Steuermitteln finanziert. Es ist "Kohle vom Staat", so wie ich sagte.
Und der Arbeitslose aus dem konkreten Fall hier im Forum war schon
länger arbeitslos, wie er selbst schrieb.
> Für die Jobsuche kann eine eingeschränkte Bewegunsgfreiheit auch eher
> hinderlich sein. Das mal so nebenbei.
Kommt so nebenbei auch nicht hin - im Fall hier war der Ausgangspunkt
ein Urlaubswunsch. Für die Jobsuche muss niemand tage- oder gar
wochenlang weg, so daß er nicht erreichbar wäre - die
Bewegungsfreiheit ist keinesfalls so weit eingeschränkt, als das sie
bei der Jobsuche hinderlich wäre.
Und die ARGE musst du mir zeigen, die ein Fehlen wegen
(nachweisbarer) Jobsuche sanktionieren würde.
> OT:
> Der Sozial-Neid, der hier im Forum immer wieder durchscheint, ist in
> diesem Punkt dermaßen absurd.
Das ist so nun auch wieder nicht - wer über Hartz4 (ALG2) mit
diskutiert, sollte wirklich wissen, daß es eine
rein_steuerfinanzierte_staatliche_Soziallleistung ist!
> Ich glaube kaum, dass irgendeiner der
> Neider seinen Nachbarn schief anschaut, weil dieser seine
> Berufsunfähigkeits- oder seine Krankenversicherung nutzt.
Nö. Nur: ALGII hat mit der Arbeitslosenversicherung nichts mehr zu
tun.
Gruss,
TecDoc
> > gesetzlich geregelten Gründen eingeschränkt werden - also auch
> > deshalb, wenn man nen Job sucht und derweil Kohle vom Staat bekommt.
> > So einfach ist das.
> Ein Arbeitsloser bekommt nicht einfach "Kohle vom Staat". Er zahlt
> zuvor in eine Versicherung ein, wird er arbeitslos greift diese. Ganz
> einfach.
Eben nicht. Was du hier schreibst, gilt *nur* für das ALGI - das
läuft über diese Versicherung, und solange du ALGI beziehst (je nach
Situation ca. 1 Jahr lang), halten sich die ARGEN auch noch zurück.
Das ALGII danach hingegen wird unabhängig von der
Arbeitslosenversicherung, und unabhängig von Beiträgen rein aus
Steuermitteln finanziert. Es ist "Kohle vom Staat", so wie ich sagte.
Und der Arbeitslose aus dem konkreten Fall hier im Forum war schon
länger arbeitslos, wie er selbst schrieb.
> Für die Jobsuche kann eine eingeschränkte Bewegunsgfreiheit auch eher
> hinderlich sein. Das mal so nebenbei.
Kommt so nebenbei auch nicht hin - im Fall hier war der Ausgangspunkt
ein Urlaubswunsch. Für die Jobsuche muss niemand tage- oder gar
wochenlang weg, so daß er nicht erreichbar wäre - die
Bewegungsfreiheit ist keinesfalls so weit eingeschränkt, als das sie
bei der Jobsuche hinderlich wäre.
Und die ARGE musst du mir zeigen, die ein Fehlen wegen
(nachweisbarer) Jobsuche sanktionieren würde.
> OT:
> Der Sozial-Neid, der hier im Forum immer wieder durchscheint, ist in
> diesem Punkt dermaßen absurd.
Das ist so nun auch wieder nicht - wer über Hartz4 (ALG2) mit
diskutiert, sollte wirklich wissen, daß es eine
rein_steuerfinanzierte_staatliche_Soziallleistung ist!
> Ich glaube kaum, dass irgendeiner der
> Neider seinen Nachbarn schief anschaut, weil dieser seine
> Berufsunfähigkeits- oder seine Krankenversicherung nutzt.
Nö. Nur: ALGII hat mit der Arbeitslosenversicherung nichts mehr zu
tun.
Gruss,
TecDoc