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Re: träte Merkel zurück verlöre sie ihre Immunität

tjp schrieb am 27.09.2017 16:40:

Gently__ schrieb am 27.09.2017 12:09:

Mir ist nichts bekannt, bei dem Merkel persönlich belangt werden könnte.
Welche Straftat sollte das denn sein?

Verfassungsbruch im Rahmen der Grenzöffnung da für so eine weitreichende Entscheidung es eines Gesetzes bedurft hätte. Einfach den Artikel des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages lesen, da wird alles wesentliche erläutert.

Verfassungsbruch ist kein Straftatbestand für den man persönlich belangt werden kann.
Man muss schon gegen ein Gesetz aus dem StGB verstoßen.

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