Die vorgesehene allgemeine Impfpflicht ist im Kern eine pauschale strafbewehrte Duldungspflicht von fortgesetzten unumkehrbaren medizinischen Eingriffen für jedermann.
Daß dem Wortlaut nach nur eine Impfnachweispflicht bestehen soll, ändert daran gar nichts. Ohne Impfung kein Nachweis.
Wird die allgemeine Impfpflicht beschlossen, ist auch klar, daß die Freiwilligkeit der Impfung allenfalls zum Schein, in Wirklichkeit aber niemals bestanden hat. Damit stehen aber auch alle heute noch freiwilligen medizinischen Vorsorgemaßnahmen unter Pflichtvorbehalt. In einer Demokratie die dies zuläßt, sind unwillige Minderheiten der Mehrheit machtlos ausgeliefert. Letzten Endes kann niemand mehr autonom über seinen eigenen Körper bestimmen. Die vorgesehene allgemeine Impfpflicht schafft hier einen gefährlichen Präzedenzfall, sofern sie vor dem BVerfG Bestand hat.
Die laut Art. 2 (2) GG bisher grundsätzlich unzulässigen Eingriffe durch den Staat in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit werden dann in Zukunft nicht mehr nur im begründeten Einzelfall, sondern allgemein, bedingungslos und zu jeder Zeit erlaubt sein. Art. 19 (2) GG schreibt aber vor: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.".
Im Wortlaut von Art. 2 (2) GG werden die Rechte auf Leben und die körperliche Unversehrtheit lediglich durch die nicht vermeidbare Reihenfolge in der Aufzählung gewichtet. Die Reihenfolge hätte problemlos begründbar auch umgedreht sein können. Beide Rechte stehen gleich unter Gesetzesvorbehalt.
Muß man damit rechnen, daß in Zukunft - unter den entsprechenden Umständen und natürlich für einen guten Zweck - auch in das Recht auf Leben pauschal eingegriffen werden darf? Welche Argumente könnten dafür angeführt werden: Alter, Rentenkasse, Wohnraummangel, Krankheit, sozialer Status, Wahrheitsfindung? Nach dem reinen Verhältnismäßigkeitsprinzip wäre das möglich.
Ist der durch den Staat erzwungene pauschale Verzicht auf die körperliche Unversehrtheit kein Eingriff in die Menschenwürde, wenn es denn einer guten Sache dient? Oder vielleicht sogar immer?
Werden Grundrechte durch bloße Zweckmäßigkeit allgemein übertrumpft?
Besitzt jeder Mensch als Individuum selbst dauerhaft alle Grundrechte oder soll die Summe über alle Bürger maximiert werden - auch unter vollständigem Verlust einzelner Grundrechte für eine Bevölkerungsgruppe oder sogar aller Bürger?
Wo genau sollen in Zukunft die absoluten Grenzen für Grundrechtseingriffe liegen? Bitte exakt, abschließend und ohne Geschwurbel definieren! Für alle Grundrechte!
Es gibt keine absolute Grenze? Dann gibt es auch keine Grundrechte.