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  • Nach mir die Waldfee

200 Beiträge seit 10.01.2022

Manchmal sträuben sich einem echt die Haare.

Aus dem Artikel: "Der Staat darf mir nicht verbieten, ins Restaurant zu gehen und meine Freunde zu treffen."

[i]Teilnehmerin an Demonstration, Tagesschau 15.1.22

"Ihre Bewegungs- und Konsumfreiheit steht für sie an erster Stelle. Vom Grundgesetz ist bekannt, dass es sich für die freie Entfaltung der Persönlichkeit ausspricht. Beflissen sehen viele davon ab, dass in Artikel 2 die Grenze dieser freien Entfaltung genau dort gezogen wird, wo die individuelle Ausübung der Freiheit die Rechte anderer verletzt.

Das schließt den Schutz der Gesundheit und des Lebens anderer ein."
[/i]

Dem muß widersprochen werden.

1. Ist ein Restaurantbesuch kein Konsum im ursächlichen Sinne sondern in der Regel ein geselliges Beisammensein, im Kreise von Familie oder Freunden.

2. Wer andere in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt, muß dafür sehr gute Gründe haben. Einer dieser Gründe wäre eine ansteckende Krankheit. Die hat sie aber definitiv nicht, erst recht nicht, wenn sie sich vorher auf genau jene Krankheit testen lässt. Also kann es dadurch keinen Ausschlußgrund geben.

3. Und wo nochmal werden dabei die Rechte oder die Freiheit anderer verletzt, wenn im Restaurant ein Ungeimpfter sitzt?

Doch nur, wenn man etwa der Meinung, daß man sich mit der Impfung ein paar Sonderrechte erkauft hat, die anderen nicht (mehr) zustehen (sollen)? Rechte, die bis vor kurzem noch allen zustanden. Das kann es nicht sein.

Oder wie es ein Kollege, der wegen eigener Vorerkrankungen ziemlich Schiß vor Corona hat und deshalb 3x geimpft ist, gestern sagte: Ich arbeite eigentlich lieber mit Ungeimpften zusammen, da weis ich, da die sich jeden Tag testen lassen müssen, die haben kein Corona. Bei den Geimpften weis man das ja nie...

Der Kollege hat es verstanden, der Autor nicht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.01.2022 11:31).

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