MajorGriffon schrieb am 28.01.2022 13:48:
Wer komplett für sich alleine in seiner Blase lebt ist von keinerlei Einschränkungen betroffen! Alle anderen müssen sich gefallen lassen, das ihre Grundrechte in rechtmäßiger Art und weise beschränkt werden.
Natürlich. Voraussetzung dafür ist, dass die Regelungen Sinn ergeben. Das tun sie, freundlich gesagt: kein Stück.