oxybenzol schrieb am 28.01.2022 18:21:
Du vergisst, dass damals die Anschnallpflicht kam. Für viele war das eine nicht hinnehmbare Einschränkung, weil man dann vielleicht nicht mehr rechtzeitig aus dem Auto kommt.
Anschnallpflicht lässt sich aber allenfalls mit Maskenpflicht gleichsetzen und keinesfalls mit Ausgangssperren oder dergleichen.
Der Nachweis, dass Verstöße gegen die Anschnallpflicht zu einer Fremdgefährdung führen, fällt auch gar nicht so leicht. Da wurde dann tatsächlich die psychische Traumatisierung der Ersthelfer herangezogen. Daran erkennt man schon, dass man sich argumentativ auf dünnem Eis bewegt hat
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.01.2022 20:56).