Ihre Bewegungs- und Konsumfreiheit steht für sie an erster Stelle. Vom Grundgesetz ist bekannt, dass es sich für die freie Entfaltung der Persönlichkeit ausspricht.
Falsch. Das Grundgesetz garantiert es. Darf ich fragen, wo Sie zur Schule gegangen sind?
Beflissen sehen viele davon ab, dass in Artikel 2 die Grenze dieser freien Entfaltung genau dort gezogen wird, wo die individuelle Ausübung der Freiheit die Rechte anderer verletzt.
Die Voraussetzungen „erforderlich“, „geeignet“, „angemessen“ sind verletzt.
Das schließt den Schutz der Gesundheit und des Lebens anderer ein.
Nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt wären. (Ist keine einzige.)
Jedenfalls beklagen auch die Gegner des Tempolimits …
Unpassender Vergleich (bei uns sagt man dazu „Rhabarber Rhabarber“). Hier ist ein bedingungsloser Verfechter der Maßnahmen am Werk.
Mein Herr die sachliche Voraussetzung ist nicht erfüllt!