Kein Mensch wird ernsthaft bestreiten dass die "Impfung" keinen Fremdschutz erzielt.
Dennoch gibt es diese einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese für nicht verfassungswidrig erklärt.
Muss man noch mehr sagen?
Wenn das nächste Infektionsschutzgesetz ein öffentliches Bekenntnis zum Spaghettimonster verlangt - wer könnte das verfassungsgemäß widersprechen?