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  • aufdiedauer

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2009

Probe aufs Exempel - Deutschland

Kein Mensch wird ernsthaft bestreiten dass die "Impfung" keinen Fremdschutz erzielt.
Dennoch gibt es diese einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese für nicht verfassungswidrig erklärt.
Muss man noch mehr sagen?
Wenn das nächste Infektionsschutzgesetz ein öffentliches Bekenntnis zum Spaghettimonster verlangt - wer könnte das verfassungsgemäß widersprechen?

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