hoppeligerHase schrieb am 26.08.2022 16:29:
respicefinem schrieb am 26.08.2022 15:24:
hoppeligerHase schrieb am 26.08.2022 15:18:
Bekommst du überhaupt mit, dass "Staat A kämpft/wütet in Staat B und nicht umgekehrt, deshalb ist Staat A zu verurteilen" nirgendwo eine gültige Aussage ist?
Ach nein? Warum steht dann "Vorbereitung bzw. Durchführung eines Angriffskriegs" unter Strafe, und nicht der Verteidigungskrieg?
Wann haben die USA das letzte Mal ein unabhängiges Land angegriffen, um es in das eigene Reich einzugliedern?
PS: Ich habe u.a. den Irakkrieg vehement kritisiert. Trotzdem begann der damit, dass der Irak Kuwait überfallen hat.
Die Ukraine hat nicht Russland überfallen.
Du scheinst nicht zu wissen, wann eine Aussage ein Argument ist und wann nicht.
Deine Aussage "Staat A kämpft/wütet in Staat B und nicht umgekehrt" ist genauso wenig Argument wie die Aussage "gestern war Donnerstag, morgen ist Freitag, und nicht umgekehrt.". Es ist kein Argument, weil schlicht Fakten aufgeführt werden, aus denen nichts folgt.
Genaugenommen willst du ja gesagt haben: "Staat A kämpft/wütet in Staat B und nicht umgekehrt, deswegen ist Staat A zu verurteilen.". Nur ergibt sich das "deswegen" ja gar aus der Aussage. Und faktisch hält sich auch niemand dran. Die USA kämpfen im Irak und nicht umgekehrt. Diese Aussage benennt einen Fakt. Wer kämpft wo gegen wen, man kann sie prüfen und feststellen, ja es stimmt, die USA kämpfen im Irak gegen den Irak.
Es ist nichts weiter als eine Ortsbestimmung, die du aber als Argument verstanden haben möchtest.
BTW: wieso beginnt der Krieg in der Ukraine erst am 24.02 und nicht etwa mit dem Maidan Putsch?
Abgesehen davon, dass es kein Putsch war, ist es insofern richtig, dass Russland mit seiner militärischen Intervention auf der Krim und im Donbass den ANGRIFFSKRIEG auf die Ukraine schon 2014 begonnen hat.
Angriffskriege haben - um die geographische Frage zu beantworten - in der Regel an sich, dass sie - zumindest zunächst - im Land des Angegriffenen ausgefochten werden. Wie wir wissen, muss das nicht so bleiben.
Es gibt durchaus Situationen, in denen der Einmarsch in ein Land nicht als Angriffskrieg zu werten ist. Hier ist die Situation aber völlig eindeutig.
Ein Überfall der Volksrepublik China auf Taiwan wäre übrigens ebenfall glasklar ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.08.2022 16:45).