Angriff oder Verteidigung sind militärische Kategorien, die man nicht mit der Bewertung des Kriegszweckes verwechseln sollte.
Angriffskrieg als völkerrechtliche Bestimmung ist eine Bewertung. Aus dem reinen Fakt, dass irgendwer irgendwo mit Militär einmarschiert folgt diese Bewertung nicht.
Und letztlich ist es offenbar egal, was das Völkerrecht festlegt. Der Westen hat schon Angriffskriege geführt, ohne dass es zu einer Verurteilung gekommen ist. Das Völkerrecht ist ein politisches Instrument, um Staaten ins Recht oder Unrecht zu setzen, es ist eine moralische Veranstaltung, kein übergeordnetes, unparteiliches Recht.
Übrigens argumentiert auch Russland mit dem Völkerrecht.