aufdiedauer schrieb am 26.08.2022 18:02:
Eine hochnotpeinliche Entscheidung.
Selber war ich mal gesperrt weil ich wörtlich das Infektionsschutzgesetz zitiert hatte, was automatisch bewirkt das RKI der Dauerlüge zu bezichtigen. Von selbst. Es geht um die Definition von Infektion. Denn die kann kein PCR-Test jemals nachweisen.
Und weil Du früher mal bei der Stasi warst, und jetzt Bitcoin zockst, weisst Du was ein PCR-Test kann. Du bist die Krone der neuzeitlichen Bildung.