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  • Leser2015

480 Beiträge seit 19.11.2015

Re: Dazu zwei Verständnisfragen

Little Louis schrieb am 25.05.2021 11:07:

1. Zu:

".. denn der Völkermörder ist Deutschland, keineswegs die Deutschen (und die Kollektivschuldthese gilt als rechts)." .

Also halten sie die "Bundesrepublik Deutschland" und damit auch deren Staatsangehörige (und zwar alle) für die Rechtsnachfolger des Nationalsozialistischen Deutschen Reiches ?
Und wenn ja, wie siehts dann mit den kolonialen oder sonstigen Menschenrechtsverrletzungen aller anderen "Deutschen" Staatsgebilden vor der NS- Zeit aus? (Das ist eine ethische / bzw auch juristische Sachfrage und hat nichts mit "verharmlosenden Relativierungen" des Nationalsozialismus zu tun)

2. Zu:

".....also welche individuellen Bürgerpflichten aus der Völkermörder-
Staatsangehörigkeit resultieren sollten...."

(Zitatende)

Könnten Sie definieren, was man unter dem Begriff " Völkermörder-
Staatsangehörigkeit " verstehen soll ?
Kann wohl nicht bedeuten, dass alle zur Zeit lebenden Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Völkermörder sind, weil sie die Staatsangehörigkeit eines "Völkermörderstaates " besitzen?

Ich hoffe, das wäre eine krasse Fehlinterpretation - die aber schon ein wenig nach gewissen Antifa- Aktivist- innen klingt.

Nein, ich bin kein Verschwörer; eher das, was das zuständige Amt, das ich spaßeshalber und an sich treffender meist als Bundesamt für Verschwörung (BfV) bezeichne, vielleicht unter einem brandneuen Phänomenbereich "Verschwörungsrelevante Delegitimierung des Staates" einordnen und dann wegen "Demokratischer und/oder sicherheitsgefährdender Delegitimierung des Staates" nachrichtendienstlich bearbeiten könnte (Grund: libertäres Leiden unter Staatsangehörigkeit, stärker unter der des Mörders).

Jedenfalls ist das Thema "Deutschland = Völkermörder" sowohl völker- als auch verfassungsrechtlich längst geklärt (vgl. https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/2015_06/380964-380964), und als Völkerrechtssubjekt ist die heutige Bundesrepublik Deutschland eben gerade nicht "Rechtsnachfolger des Nationalsozialistischen Deutschen Reiches" (Little Louis), sondern mit früheren Staaten identisch.

Als Nichtjurist weiß ich leider auch nicht genau, was aus dieser Staatsangehörigkeit eines (weitgehend resozialisierten) Völkermörders für den einzelnen deutschen Staatsangehörigen resultieren sollte, doch Mörder ist er selbst als Individuum natürlich keinesfalls, vielmehr wohnt und arbeitet er bei oder gar für einen Mörder, der sich allerdings deutlich gebessert haben soll, wie die deutsche Politik ständig betont.

Trivial ist diese Frage sicher nicht, denn beispielsweise die deutsche Erinnerungskultur, die der Opfer des Nationalsozialismus gedenken möchte, wird nicht nur als individuelle sondern als kollektive, eben weil mit einer (Völkermörder-)Staatsangehörigkeit ursächlich verknüpfte nationale Aufgabe verstanden und so auch kommuniziert –, vor diesem Hintergrund wirkt gerade deutsche Israelkritik selten legitim.

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