1. Zu:
".. denn der Völkermörder ist Deutschland, keineswegs die Deutschen (und die Kollektivschuldthese gilt als rechts)." .
Also halten sie die "Bundesrepublik Deutschland" und damit auch deren Staatsangehörige (und zwar alle) für die Rechtsnachfolger des Nationalsozialistischen Deutschen Reiches ?
Und wenn ja, wie siehts dann mit den kolonialen oder sonstigen Menschenrechtsverrletzungen aller anderen "Deutschen" Staatsgebilden vor der NS- Zeit aus? (Das ist eine ethische / bzw auch juristische Sachfrage und hat nichts mit "verharmlosenden Relativierungen" des Nationalsozialismus zu tun)
2. Zu:
".....also welche individuellen Bürgerpflichten aus der Völkermörder-
Staatsangehörigkeit resultieren sollten...."
(Zitatende)
Könnten Sie definieren, was man unter dem Begriff " Völkermörder-
Staatsangehörigkeit " verstehen soll ?
Kann wohl nicht bedeuten, dass alle zur Zeit lebenden Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Völkermörder sind, weil sie die Staatsangehörigkeit eines "Völkermörderstaates " besitzen?
Ich hoffe, das wäre eine krasse Fehlinterpretation - die aber schon ein wenig nach gewissen Antifa- Aktivist- innen klingt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.05.2021 11:08).