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mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2015

Dazu zwei Verständnisfragen

1. Zu:

".. denn der Völkermörder ist Deutschland, keineswegs die Deutschen (und die Kollektivschuldthese gilt als rechts)." .

Also halten sie die "Bundesrepublik Deutschland" und damit auch deren Staatsangehörige (und zwar alle) für die Rechtsnachfolger des Nationalsozialistischen Deutschen Reiches ?
Und wenn ja, wie siehts dann mit den kolonialen oder sonstigen Menschenrechtsverrletzungen aller anderen "Deutschen" Staatsgebilden vor der NS- Zeit aus? (Das ist eine ethische / bzw auch juristische Sachfrage und hat nichts mit "verharmlosenden Relativierungen" des Nationalsozialismus zu tun)

2. Zu:

".....also welche individuellen Bürgerpflichten aus der Völkermörder-
Staatsangehörigkeit resultieren sollten...."

(Zitatende)

Könnten Sie definieren, was man unter dem Begriff " Völkermörder-
Staatsangehörigkeit " verstehen soll ?
Kann wohl nicht bedeuten, dass alle zur Zeit lebenden Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit Völkermörder sind, weil sie die Staatsangehörigkeit eines "Völkermörderstaates " besitzen?

Ich hoffe, das wäre eine krasse Fehlinterpretation - die aber schon ein wenig nach gewissen Antifa- Aktivist- innen klingt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.05.2021 11:08).

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