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Der "neue" Impfpass

Laut Bundesgesetzblatt hat die Neuordnung von "Drittes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" unter anderem folgende Änderung erfahren die dem RKI die Unterstützung durch Ressourcen des Bundes entzieht.

Alte Fassung (Die Änderung bezieht sich auf Textstellen die vorhanden sind und referenziert werden):

Beim Robert Koch-Institut wird eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder eingerichtet, die die Amtshilfe nach Satz 5 und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung des elektronischen Melde- und Informationssystems nach § 14 innerhalb der vom gemeinsamen Planungsrat nach § 14 Absatz 1 Satz 7 getroffenen Leitlinien koordiniert.

Neue Fassung seit 18. November:

§14, Verordnungsermächtigung, Absatz 1:

Das Robert Koch-Institut kann einen IT-Dienstleister mit der technischen Umsetzung beauftragen.

Quelle:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/.../3._BevSch...
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__14.html

3. §4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 7 werden die Wörter „§ 14

Absatz 1 Satz 3“ durch die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 7“ ersetzt.

§ 291a Abs. 7 SGB V

Die Antwort lautet, das läuft dann über die Infrastruktur über die auch die Gesundheitskarte betrieben wird:

https://www.gematik.de/ueber-uns/gesetzliche-grundlagen/

Das ist der "Impfpass" über den alle reden.

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