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  • K3

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Re: Pharmakonzerne haften nicht

C.M.B. schrieb am 09.12.2020 09:58:

Chef der Impfkommission Herr Mertens: "Ich kenne die Regelungen in den Verträgen mit der Europäischen Gemeinschaft nicht, aber ich kann Ihnen sagen: In dem Augenblick, wo es eine offizielle Empfehlung der Stiko gibt, das ist ja eine der Folgen aus einer solchen Empfehlung, da haften nach dem Infektionsschutzgesetz auch die Öffentlichkeit, also letztendlich wir alle, für theoretisch denkbare Impfschäden. Also wenn Sie sich in Deutschland mit einem öffentlich empfohlenen Impfstoff impfen lassen, dann tritt auch die Schadensregelung ein im Schadensfall."

Ja, da wird nur die Regelung erläutert, die bei staatlich empfohlenen
Impfungen schon ewig greift. Also bspw. auch bei Grippe, Masern, Tetanus.

Für den Patienten ist das ein Vorteil, denn er läuft nicht Gefahr,
dass er auf seinem Anspruch sitzenbleibt, weil der Hersteller
durch Schadensersatzansprüche pleitegeht.

Und der Hersteller muss für diese Haftungsübernahme erstmal
die Zulassung bekommen, und das heißt, Wirksamkeit und Sicherheit
in Studien nachweisen.

Mehr als das kann er ohnehin nicht leisten, auch wenn er selbst
haften müsste. Die Haftungsübernahme erlaubt es ihm also nicht,
irgendwie "schlampiger" zu arbeiten. Im Gegenteil.

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