Nimmt man die Ausnahmenregelung der FDP-Lobby wieder zurück, dann
gilt wieder als Großverbraucher die 10GW-Grenze und nicht die
1GW-Grenze.
Und die Gesamtkostenregelung (Anteil der Stromkosten an den
betrieblichen Kosten) wird wieder auf die tatsächlichen Stromkosten
zurückgeführt. Das hätte dann den schönen Nebeneffekt, dass die
Personalkosten nicht ausgelagert werden.
Letztlich wird streng darauf geschaut, ob ein Unternehmen
internationalen Wettbewerb unter liegt.
Allein mit dieser Vorgabe werden dann die EEG-Umlagekosten auf
mehrere Stromkunden verteilt. Im Handumdrehen fallen die Kosten für
die Normalverbraucher.
Hausmacht
gilt wieder als Großverbraucher die 10GW-Grenze und nicht die
1GW-Grenze.
Und die Gesamtkostenregelung (Anteil der Stromkosten an den
betrieblichen Kosten) wird wieder auf die tatsächlichen Stromkosten
zurückgeführt. Das hätte dann den schönen Nebeneffekt, dass die
Personalkosten nicht ausgelagert werden.
Letztlich wird streng darauf geschaut, ob ein Unternehmen
internationalen Wettbewerb unter liegt.
Allein mit dieser Vorgabe werden dann die EEG-Umlagekosten auf
mehrere Stromkunden verteilt. Im Handumdrehen fallen die Kosten für
die Normalverbraucher.
Hausmacht