Ukraine: Die Auflagen des IWF
Die Regierung in Kiew hat sich 2014 den IWF-Bedingungen unterworfen. Auf die Mehrheit der Bevölkerung kamen harte Zeiten zu
Mindestlohn von 45 Cent in der Stunde durfte nicht angehoben werden
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Um das dafür nötige Geld aufzubringen, verpflichtete sich die Regierung zur Deckelung der öffentlichen Haushalte. Gemeint waren damit nicht nur das staatliche Budget, sondern auch jenes der Gebietskörperschaften sowie der Kranken- und Rentenversicherung
zum 1. Mai 2014 sollte der Endverbraucherpreis für Gas um 56 Prozent angehoben werden
Zum 1. Juli 2014 wird die Fernwärme mit einem Preisaufschlag von 40 Prozent folgen. 2015 sollen dann sowohl Gas als auch Wärme noch einmal um 40 Prozent verteuert werden, und auch für nachfolgenden Jahre bis 2018 einschließlich sind weitere Aufschläge um dann jeweils 20 Prozent vorgesehen.
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https://www.heise.de/tp/features/Ukraine-Die-Auflagen-des-IWF-3365351.html