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  • elklynx

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2004

Das stimmt nicht

Ich war kurz nach Beginn des Afghanistan-US-Kriegs Wehrpflichtiger und habe entgegen euch Allesvonaußenbesserwissern dort im ersten Monat meines Rekrutendaseins im Unterricht gelernt, dass a) eine Wehrpflicht ausschließlich für den V-Fall auf eigenem Boden verpflichtet und b) Hindukush kein V-Fall war. Ich bin bis heute darüber sauer, dass nicht ein zwei Parteien, sondern alle, auch die, die gegen Afghanistanbeteiligung waren, diesen Punkt rhetorisch verschwammeln. Irgendwann zwischen 2004 (Jahr meiner Registrierung hier) und ca. 2010 hat sogar mal ein Major vorm obersten dafür zuständigen Gericht (Bundesverwaltungsgericht? Erinnerung wird schwammig) Recht bekommen, dass er die Beteiligung an der Entwicklung der AWACS-Software für Afghanistan verweigern durfte, weil Afghanistan eben nicht V-Fall war.

Die Debatte um die Abschaffung der Wehrpflicht in einen Zusammenhang mit Afghanistan zu stellen ist deswegen ein Schmalhub der Leute, die auch immer bei öffentlichen Gelöbnissen: "Mörder!" schreien. Ihr jagt Strohmänner! Selbst SAZ mussten sich meiner Zeit für Einsätze explitzit bereit erklären, bevor sie da hingeschickt werden durften. Hat das eventuell der ein oder andere zu leichtfertig erteilt? Vielleicht, aber gemacht werden musste diese Bereiterklärung, bevor man hingeschickt werden konnte. Ein Gelöbnis hat jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland noch nie dafür hingereicht, an "Humanitären Interventionen" im Ausland teilnehmen zu müssen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsfall_(Deutschland)

Scharping war Rhetorikmeister. Das Wort "Verteigigungsfall" hat er vermieden, damit ihm keine konkrete Falschaussage unterstellt werden konnte, gleichzeitig haben die Massen ihn so verstanden, als wäre Verteidigungsfall der Fall, indem er "Deutschland wird am Hindukusch verteidigt" sagte. Reine Rhetorik.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.03.2024 13:29).

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