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  • Frieder

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2000

Klingt nach "wünsch dir was" für das Kreiswehrsatzamt.

Wehrpflicht nach belieben, ohne den "Gerechtigkeitsaspekt" beachten zu müssen. Ich wurde einberufen zu der Zeit, wo Wehrdienst noch verlängert werden sollte.
Ich hatte nach dem Abitur eine Lehrstelle, bei der Musterung auch gleich Zurückstellung beantragt, und Vertrag vorgezeigt, wurde vermerkt, sei okey. Einberufung bekam ich dennoch wie meine Klassenkameraden. War ziemlich Hin- und her bis ich doch meine Zurückstellungbekam.
Da ich zuerst nicht sicher war zu verweigern - Schliesslich sehe ich durchaus die Notwendigkeit einer Verteidigung- habe ich mitverfolgt wie es meinen Jahrgangskameraden so gegangen ist. Alles was jemanden versprochen wurde, der sich für dies oder jenes als Versetzung interessierte , nichts wurde gehalten, komplette Willkür. Aufgrund diese Erfahrungen habe ich dann doch verweigert.

Nach dem Schwedischen Modell würde so ein Laden, dann nach Gutdünken einberufen können... Nein Danke.

Obwohl ich kein Freund der Berufsarmee bin, denn damit kann man besser auf das Eigene Volk schiessen, aber so nicht. Wenn dann sollte das in Realität so umgesetzt werden, wie dies auf damaligen Werbeveranstaltungen dargestellt wurde. Unter Beachtung der Interessen und Wünsche der Betroffenen.
Aber in Real, und auch per Jure, sind Wehrpflichtige Bürger ohne Anspruch auf Art. 1-20! Und so wird auch mit einem verfahren.

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