Olle Knolle schrieb am 08.03.2024 16:05:
Dürfte vermutlich am Grundgesetz scheitern. Solche Zwangsverpflichtungen durch den Staat sind nur in ganz engem Rahmen möglich.
Na ja, auch schon bei der alten Wehrpflicht konnte man "Ersatzdienste" leisten. Und die war ja nach dem Grundgesetz auch möglich. Von dem her sehe ich nicht warum es grundgesetzwidrig werden sollte wenn man von Anfang an mehr Optionen anbietet.