Ich konnte kein solches Statut finden - und Du hast es bislang nicht vermocht, ein solches zu belegen. Und bis zum Beleg betrachte ich das daher als substanzlose Behauptung
"Das „Mitspracherecht“ oder Veto eines Drittstaates in bündnisinternen Erweiterungsangelegenheiten hat die NATO – im Einklang mit ihren eigenen Regeln (Erweiterungsstudie) – auch im derzeitigen Ukraine-Konflikt explizit ausgeschlossen.36 Der Gedanke des Art. 34 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK), der die Unwirksamkeit (nicht das Verbot) eines „Vertrages zulasten Dritter“ gegenüber dem Dritten anordnet,37 macht sinngemäß deutlich, dass die legitimen Rechtspositionen eines Staates nicht zum Gegenstand, d.h. zur politischen „Manövriermasse“ einer Vereinbarung zweier anderer Staaten gemacht werden dürfen. Der Grundsatz der
souveränen Staatengleichheit aus Art. 2 Ziff. 1 VN-Charta verbietet es, salopp formuliert, einen Staat zum machtpolitischen „Spielball“ anderer Staaten zu machen38 oder ihm die Funktion einer „Pufferzone“ zwischen zwei konkurrierenden Einflusssphären zuzuweisen.3"
Wann war nochmal die Zusicherung Bakers als US Aussenminister, die NATO-Grenzen keinen einzigen cm weiter nach Osten zu expandieren ?
Niemals. Hört doch einfach auf, jedes Mal dieses Lügenmärchen zu erzählen. Es ist echt micht mehr auszuhalten.
Hab ich gelesen - und das ist eine einzige vorsätzlich errichtete Nebelwand mit dem deutlich erkennbaren Ziel zu verschleiern, dass es keinerlei Hindernis gibt, einem Staat - egal aus welchem Grund - den Zutritt zur NATO zu verweigern, wenn man denn wollte. Denn - btw - genau das hat man ja auch auf die wiederholten Anfragen von RU seit Ende der 90er getan, obschon diese mehrfach ihr deutliches Interesse bekundet hatte
Mit welchem Drittstaat hat man vertraglich verbindlich vereinbart, dass Russland niemals Mitglied der Nato werden dürfte?