Silly Walks schrieb am 23.03.2022 19:32:
Das „Mitspracherecht“ oder Veto eines Drittstaates in bündnisinternen Erweiterungsangelegenheiten hat die NATO – im Einklang mit ihren eigenen Regeln (Erweiterungsstudie) – auch im derzeitigen Ukraine-Konflikt explizit ausgeschlossen.
Kurz gesagt: Wir als NATO lassen uns nicht von externen Dritten erzählen, wen wir aufnehmen.
Der Grundsatz der souveränen Staatengleichheit aus Art. 2 Ziff. 1 VN-Charta verbietet es, salopp formuliert, einen Staat zum machtpolitischen „Spielball“ anderer Staaten zu machen oder ihm die Funktion einer „Pufferzone“ zwischen zwei konkurrierenden Einflusssphären zuzuweisen.
Realpolitisch: Schönwetter bla bla bla, ganz analog des Verbotes von Angriffskriegen, die man dann einfach mal umlabelt als zB "humanitäre Intervention".
Abgesehen davon, das aus dieser Anforderung in keiner Weise eine Aufnahmepflicht von Staaten in deren Wunschbündnis hervorgeht.
Eine einseitige Zusage der NATO gegenüber Russland, die Aufnahme eines beitrittswilligen Staates in das Bündnis zu blockieren und dessen Beitrittsersuchen dauerhaft „einzufrieren“, darf daher nicht zum legitimen Gegenstand einer bilateralen Sicherheitsvereinbarung zwischen Russland und der NATO gemacht werden.
Was schon deshalb völliger Quark ist, weil die NATO keine eigenständig handelnde politische Entität ist, sondern der verlängerte Arm der USA. Zudem braucht hier auch eine NATO als Entität, selbst wenn sie eine solche wäre, gar nicht entscheiden, das kann bereits gemäß Artikel 10 des NATO Vertrags jeder einzelne NATO-Mitgliedstaat durch Veto. Denn: Einladung erfolgt demgemäß nur nach einstimmigem Beschluss der Nato-Mitgliedstaaten !
Es ist also nicht nur möglich, sondern wäre in keiner Hinsicht durch irgendwas als den politischen Willen der USA behindert, einen NATO-Zutritt der Ukraine zu blockieren.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.03.2022 10:29).