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  • o lama

614 Beiträge seit 01.09.2010

Das Poblem: die Definition des freien Willens

Nach Wikipedia ist der freie Wille wie folgt definiert:

"Für den Begriff freier Wille oder Willensfreiheit gibt es keine allgemein anerkannte Definition. Umgangssprachlich versteht man etwas anderes unter dem freien Willen als im juristischen oder psychologischen Sprachgebrauch. In der Philosophie wird der Begriff nicht einheitlich definiert."

Ich denke, für einen freien Willen, ist die absolute Unabhängigkeit notwendig. Ein Wille ist entweder frei oder abhängig. Daher kann es ihn nur geben, wenn entweder keine Information oder vollständige Informationen vorliegen. In allen anderen Fällen wäre er immer abhängig von den vorliegenden Informationen und damit nicht mehr wirklich frei, sondern beeinflusst durch die vorliegenden Informationen.

Wenn keine Informationen vorliegen, würde eine Entscheidung für Aussenstehende wie ein Zufall erscheinen. Wäre aber völlig unabhängig.

Das Vorliegen vollständiger Information ist unmöglich, da die Menge der Informationen unendlich ist. Auch die Verarbeitungszeit würde gegen Unendlich tendieren.

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