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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Möglicherweise wird das Rechtssystem gnadenlos überschätzt ...

o lama schrieb am 27.06.2021 11:11:

Entscheidend für unseren Alltag ist aber, wie die Rechtsprechung unseren "freien Willen" sieht.
Und die sieht es anders als die Philosophie.

Strafgesetzbuch:
Nur „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“,
handelt gemäß § 20 StGB „ohne Schuld“.

Und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Entscheidend für unseren Alltag ist auch, wie die Menschen handeln und sich gegenüber verhalten, in erster Linie also was wir mit unserem "freien Willen" unternehmen. Wie die Gesellschaft und darin das Rechtssystem dies beurteilen ist gleichzeitig Gegenstand des Denken mündiger Subjekte, die (wie der eingangs verlinkte Artikel aufklärt) nicht verkopft mit sich selber ringen da sie womöglich zeitgenössisch dem Irrtum aussitzen, ihr Unterbewusstsein "arbeitet gegen sie".

Möglicherweise wird das Rechtssystem gnadenlos überschätzt ... weil die Menschen in ihr internes "Tribunal" verwiesen werden, statt den mentalen Abklatsch gesellschaftlicher Institutionen in den Zeitgenossen aus Gerichtshof anzuerkennen.

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