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  • FünfVorHalbZwölf

mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.2016

Re: Möglicherweise wird das Bewusstsein sowieso gnadenlos überschätzt ...

o lama schrieb am 27.06.2021 11:11:

Entscheidend für unseren Alltag ist aber, wie die Rechtsprechung unseren "freien Willen" sieht.
Und die sieht es anders als die Philosophie.

Strafgesetzbuch:
Nur „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“,
handelt gemäß § 20 StGB „ohne Schuld“.

Und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Im Wesentlichen würde ich mich knarrs Antwort anschließen, aber selbst, wenn ich mich auf die Rechtssprechung fokussiere, die unterscheidet auch in "vorsätzlich" aka bewusst geplant und durchgeführt, "im Affekt" als Verlaufsform von bewusstem Agieren über Kontrollverlust zu - in dem Sinne autopilotisch gesteuerter - Wahl der Konfliktlösungsstrategie - und eben "Fahrlässigkeit": typisch für Fälle, in denen das Umschalten vom Autopilot in den Bewusstseinsmodus nicht funktioniert hat.
Auch dies schützt vor Strafe nicht, aber die wird milder bemessen.

Auch Dir eine gute Nacht!

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