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  • helena

mehr als 1000 Beiträge seit 02.02.2000

Es gibt KEINEN Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches!

Wächter der Nacht schrieb am 2. August 2008 15:56

> Stimmt, ich habe einen unsauberen Begriff verwendet. Bin nun mal kein
> Staatsrechtler ;-)

> Aus dem Urteil des BVG zum Grundlagenvertrag der BRD mit der DDR
> ergibt sich aber laut Wikipedia folgende Situation:

Tja, da sieht man mal wieder was für ein blühender Unsinn vielfach in
WP steht. 
Davon abgesehen, das der Vertrag inhaltlich falsch wiedergegeben
wurde, gibt es die DDR auch gar nicht mehr, womit auch jegliche
Verträge hinfällig wurden.

Mit dem Inkraftreten des GG entstand ein neuer Staat, der allerdings
die Verantwortung für das 3. Reich übernahm, weil die beteiligten
Personen zu dem Zeitpunkt noch lebten, und sie somit Mitglieder des
neuen Staates Bundesrepublik Deutschland waren.

Mit den 2+4-Verträgen erhielt Deutschland die volle Souveränität
zurück und die DDR ging vollends im  Wiedervereinigten Deutschland
auf. Daher übernahm die Bundesrepublik auch die Verantwortung für die
Rechtsansprüche der Opfer der SED-Diktatur.

> Verkürzend, böse und sonstwie juristisch nicht korrekt, aber der
> Sache nach richtig: das wiedervereinigte Deutschland ist das Deutsche
> Reich.

Nein, der Sache nach ist das totaler Unfug. Wäre die Bundesrepublik
das Deutsche Reich, hätte sie übrigens auch wieder einen
Rechtsanspruch auf die gestohlenen Länder. Und zudem wäre die DDR die
andere Hälfte des Deutschen Reiches gewesen. Die gleichen Deutschen,
die Nazis und Mitglieder des 3. Reiches waren, hatten auch die DDR
gegründet. Nur wurde es dort wieder eine menschenverachtende Diktatur
und eines der größten Freiluftgefängnisse der Welt.

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