Hagbard Jesus Celine schrieb am 7. Juni 2012 14:17
> mit beitritt zu facebook hat der nutzer den agb zugestimmt, die
> facebook die verwendung und weitergabe der nutzerdaten gestattet
> (bzw. die rechte an den daten überträgt). das geschäftsmodell von
Ein weit verbreiterer Irrtum ist, dass Nutzungsbedingungen allein
durch Zustimmung des künftigen Nutzers legal oder gar legitim werden.
Ein Kaufvertrag über eine Deiner Nieren wäre unter keinen Umständen
in Deutschland egal (zumindest derzeit noch).
Meines Wissens kann bereits die schiere Länge der AGBs über mehrere
A4-Seiten hinweg rechtliche Probleme aufweisen bzw. die AGBs sogar
hinfällig machen, da man davon ausgehen kann, dass solche ewig langen
AGBs deshalb so lang ausgewalzt wurden, damit sie nicht oder nur sehr
lückenhaft gelesen werden. Und natürlich darf dem Nutzer auch nicht
jede Bedingung aufgedrückt werden. Facebook wurde nicht ganz ohne
Grund deshalb schon mehrfach von Verbraucher- und Datenschützern
kritisiert.
WD
> mit beitritt zu facebook hat der nutzer den agb zugestimmt, die
> facebook die verwendung und weitergabe der nutzerdaten gestattet
> (bzw. die rechte an den daten überträgt). das geschäftsmodell von
Ein weit verbreiterer Irrtum ist, dass Nutzungsbedingungen allein
durch Zustimmung des künftigen Nutzers legal oder gar legitim werden.
Ein Kaufvertrag über eine Deiner Nieren wäre unter keinen Umständen
in Deutschland egal (zumindest derzeit noch).
Meines Wissens kann bereits die schiere Länge der AGBs über mehrere
A4-Seiten hinweg rechtliche Probleme aufweisen bzw. die AGBs sogar
hinfällig machen, da man davon ausgehen kann, dass solche ewig langen
AGBs deshalb so lang ausgewalzt wurden, damit sie nicht oder nur sehr
lückenhaft gelesen werden. Und natürlich darf dem Nutzer auch nicht
jede Bedingung aufgedrückt werden. Facebook wurde nicht ganz ohne
Grund deshalb schon mehrfach von Verbraucher- und Datenschützern
kritisiert.
WD