Nein, dürfen sie nicht!
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist die Grundregel bei Nutzung personenbezogener Information. Und Nutzung ist auch per E-Mail anschreiben.
Kann Correctiv jeweils die Zustimmung der Angeschriebenen vorweisen?
Nein, dürfen sie nicht!
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist die Grundregel bei Nutzung personenbezogener Information. Und Nutzung ist auch per E-Mail anschreiben.
Kann Correctiv jeweils die Zustimmung der Angeschriebenen vorweisen?