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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Durfte Correctiv BSW-Mitglieder anschreiben?

Nein, dürfen sie nicht!
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist die Grundregel bei Nutzung personenbezogener Information. Und Nutzung ist auch per E-Mail anschreiben.
Kann Correctiv jeweils die Zustimmung der Angeschriebenen vorweisen?

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