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  • Rkahr

mehr als 1000 Beiträge seit 25.04.2023

Legal gesehen...

legal gesehen treffen hier zu

Art. 15 DSGVO: "Auskunftsrecht": "welche Infos haben sie über mich?"

Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung: "Wenn sie schon was über mich schreiben wollen, berichtigen sie das bitte. "

Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung: "löschen sie bitte meine Daten, und kontaktieren sie mich nicht wieder"

Art. 21 DSGVO: Wiederspruchsrecht (gegen Direktwerbung): "Bitte schreiben sie mich nicht mehr an, wenn ihnen keine neuere einverständniserklährung als der wiederspruch vorliegt"

Art. 77 DSGVO: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: "Hallo, herr Datenschutzbeauftragter, ich hätte da mal was. "

Art. 82 DSGVO: Haftung und Recht auf Schadenersatz. "Sollte sich jemand durch die kriminelle Misshandlung meiner Kundendaten dazu ermutigt fühlen, was zu tun, sind sie verantwortlich"

Art. 85 DSGVO: Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. "Sollte es dem Journalismus dienen, und sie überzeugen einen REichter davon, kann man ein Auge zudrücken. "

Das ganze sieht so aus. Hätte jemand den "Journalisten" davon abgehalten, wie ein sehr intelligenter Mensch die Leute anzuschreiben, wäre die Sache vollkommen legal.

Da der "Journalist" jetzt aber so "intelligent" war, für das Magazin die Leute anzuschreiben, sind das jetzt keine Recherchedaten mehr, sondern Kundendaten. Der "Journalist" hat also im Auftrag des Magazins gespammt.

Da greift jetzt die DSGVO, und sagt, ja, gegen den Recherchedatensatz hab ich nix, das ist gut so, aber durch die "intelligente Handlung" des "Journalisten" wurde aus dem Recherchedatensatz ein Werbedatensatz der Unrechtmäßig erhoben wurde, und das ist der Grund weshalb DSVGO existiert.

Das sollte ganz unbürokratisch gehen, da wird der Fall hat dem deutschem und dem europäischem Datenschutzbeauftragtem gemeldet, dass Correktiv ekklatant und mit vollem Bewusstsein gegen das geltende Recht verstößt, und der übernimmt dann. Freut er sich bestimmt drüber, der Mensch will ja auch mal lachen. ER darf dann sagen, sie haben so und so lange zeit, nachzuweisen, dass die geschädftsdaten von ihren systemen gelöscht wurden, oder es regnet Strafgeld.

Sollten sie also jetzt keine Einwilligungserklärung über den Erhalt dieses Datensatzes haben, ist der fall halt so, dass sie jetzt verpflichtend den Datenschutz löschen müssen. Oder es folgen schwere Strafen.

Als vergleich ist zu regeln, dass man ja auch einiges über den "intelligenten Journalisten" und den "pflichtbewussten Redakteur" rausfinden kann, man kann diesen Datensatz ja Lyrisch mit einem Gedicht versehen (Rosen sind rot, Der BMW blau, der journalist als dank/ wandert in den Bau), etwas dazu schreiben, und dann den Artikel an die NAZIWERBEGMBHCOKG stellen, die freuen sich bestimmt, wenn so zweimal ein richtig Brauner Batzen bei denen in der Kartei landet (Merke: meinen Artikel werden sie nur zu Recherchezwecken lesen, die Infos sind ja frei verfügbar. Ich mache ja Journalismus, also bin ich nicht dafür verantwortlich was mit meiner Recherche passiert. ), und werden sicher nicht den schlimmsten Nazimist an die Hausadresse schicken.

OH, und ich wette, FACEBOOK ist auch schwer dafür, dass man Kundendaten nicht löschen muss, wenn sie zu journalistischen Zwecken gespeichert sind. Und Microsoft erst.

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