Offenbar (hab das Zitat nicht überprüft) schreibt man, dass die Daten "offenbar ungeschützt im Netz“ lagen, so ganz will man sich -offenbar- nicht festlegen….
Correctiv behauptet etwas, ohne dafür Belege zu liefern. Eigentlich müßte der "Finder" des Datensatzes ein Protokoll mitliefern, wie und wo er die "herumliegenden Daten" gefunden hatte. Das Protookoll könnte ein Video sein, das jeden Schritt dokumentiert.