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  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: Die Kernfrage ist,

parasio schrieb am 30.08.2024 20:50:

hrwe schrieb am 30.08.2024 20:17:

parasio schrieb am 30.08.2024 17:53:

Offenbar (hab das Zitat nicht überprüft) schreibt man, dass die Daten "offenbar ungeschützt im Netz“ lagen, so ganz will man sich -offenbar- nicht festlegen….

Correctiv behauptet etwas, ohne dafür Belege zu liefern. Eigentlich müßte der "Finder" des Datensatzes ein Protokoll mitliefern, wie und wo er die "herumliegenden Daten" gefunden hatte. Das Protookoll könnte ein Video sein, das jeden Schritt dokumentiert.

Nur weil die Daten herumlagen, heißt nicht, dass Correctiv sie gefunden hat.
Dass der ursprüngliche Finder sich nicht zeigen will, ist nicht verwunderlich, wenn man sich erinnert, wie unsensibel der „Hackerparagraph“ in der Vergangenheit teilweise ausgelegt wurde (Motto: Tötet den Boten).

Wenn der ursprüngliche Finder die Daten finden konnte, weil die Sicherungsmaßnahmen der BSW-Webseite schlampig waren, dann hätte er zu seiner Entlastung den Weg zu den Daten dokumentieren können. Und wenn es einen Paragraphen gibt, der es für einen Strafbestand hält, irgendwo reinzugehen und irgendwas mitzunehmen, dann ist das wie in Real LIfe: du darfst aus einem Haus, dessen Haustür offensteht auch nix mitnehmen.

Das Problem war, das Hacker schon verklagt wurden, weil sie gesagt haben:
Achtung, dein Fenster steht offen, mach es besser zu!
Schon die Fähigkeit, das zu erkennen, wurde als Hacking gedeutet.

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