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Avatar von Raistlin666
  • Raistlin666

mehr als 1000 Beiträge seit 16.04.2003

Re: Durfte Correctiv BSW-Mitglieder anschreiben?

Sie haben vollkommen recht, aber das beantwortet leider nicht das Problem:

Die Verarbeitung von Daten zu journalistischen Zwecken ist nach Art. 85 DSGVO privilegiert – aber nicht darüber hinaus

denn darauf wird sich Correctiv dabei ja berufen und es ist nun an Gerichten zu entscheiden ob das aus journalistischen Zwecken geschah. Meiner Meinung nach ist die Antwort klar nein, nur bin ich leider kein Richter :D

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