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  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

Re: Wenn die Haustür offen steht ....

Lilienfieber schrieb am 30.08.2024 10:43:

mach ich mich als Fremder trotzdem strafbar, wenn ich das Haus betrete und noch dazu aus dem Haus was mitnehme. Da kann es doch keinen Zweifel geben, oder?

Du kannst aber einen Hausfriedensbruch, bei dem es zusätzlich zu Diebstahl kommt, nicht mit einem Datenschutzvorfall (nicht hacken), bei dem Datenabfluss erfolgte, gleich setzten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.08.2024 10:49).

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