schwachstromtechnik schrieb am 30.08.2024 14:53:
elsnerc schrieb am 30.08.2024 10:56:
wieso nicht?
offene Tür -> DB nicht abgesichert
zusätzlich Diebstahl -> Daten abgegriffen.Wo genau ist da der gravierende Unterschied?
§123 StGB stellt das Eindringen in eine fremde Wohnung grundsätzlich unter Strafe, egal ob die abgeschlossen war oder nicht.
Nach §202a ist das Ausspähen von Daten nur dann strafbar, wenn die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Das war hier offenbar nicht der Fall.
die Frage war: worin besteht der gravierende Unterschied, nicht der juristische.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.08.2024 14:59).