GrenSo schrieb am 30.08.2024 10:48:
Lilienfieber schrieb am 30.08.2024 10:43:
mach ich mich als Fremder trotzdem strafbar, wenn ich das Haus betrete und noch dazu aus dem Haus was mitnehme. Da kann es doch keinen Zweifel geben, oder?
Du kannst aber einen Hausfriedensbruch, bei dem es zusätzlich zu Diebstahl kommt, nicht mit einem Datenschutzvorfall (nicht hacken), bei dem Datenabfluss erfolgte, gleich setzten.
Doch...genau DAS ist das Problem. Meine Daten, die zB. ganz legal und öffentlich auf OneDrive oä. übertrage sollten eigentlich geschützt sein. Meine Mails auch.
Wie bitte kommt Correctiv denn an solche Informationen?
Nehmen wir an, ich schicke eine Mail an einen Sauffreund, das Finanzamt, meinen Chef oder meinetwegen sogar an eine schlüpfrige Internet Seite.
Kein anderer, außer mir und der Empfänger dürften das lesen können.
Welcher Datenabfluss....was auch immer das sein soll....ist denn öffentlich?
Selbst wenn ich eine Mitteilung an eine Zeitung schicke....der Verlag kann das veröffentlichen...wenn ich das erlaube...ABER....die Mail zu dem Verlag unterliegt Datenschutzrichtlinien.
So....dann erkläre DU mal wie so etwas wie Correctiv legal an seine Daten kommt!
Und zwar Schritt für Schritt!