mach ich mich als Fremder trotzdem strafbar, wenn ich das Haus betrete und noch dazu aus dem Haus was mitnehme. Da kann es doch keinen Zweifel geben, oder?
mach ich mich als Fremder trotzdem strafbar, wenn ich das Haus betrete und noch dazu aus dem Haus was mitnehme. Da kann es doch keinen Zweifel geben, oder?