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  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

wie ich bereits schrieb: Grauzone aber kein Verstoß

Correctiv allerdings hat die Daten nicht nur redaktionell verarbeitet, sondern eigenmächtig mit den erbeuteten E-Mail-Adressen BSW-Mitglieder angeschrieben und damit auch deren Privatsphäre verletzt. Niemand muss sich gegen seinen Willen Spam aufdrängen lassen.

Wie ich bereits vor ein paar Tagen dazu schrieb, aber scheinbar mir hier kaum jemand glauben wollte, hat Correctiv nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Nur halt das direkte Anschreiben mit der betroffenen Personen ist eine Grauzone. Grauzone für mich daher, da ich nicht den Inhalt der Fragen und des Anschreibens von Correctiv an die betroffenen Personen kenne. Jedoch geht es datenschutzrechtlich in Ordnung, dass Correctiv, neben dem BSW und dem zuständigen Datenschutzbeauftragen des Landes/Bundes, die betroffene Personen über das Datenleck informierte, wenn es bis dahin scheinbar nicht das BSW selbst machte.

Die BSW-Ko-Chefin Amira Mohamed Ali hatte in einer Mail darauf hingewiesen, dass niemand verpflichtet sei, Correctiv zu antworten, und empfohlen, im Zweifelsfall davon abzusehen oder mögliche Antworten mit der Partei abzustimmen.

Mögliche Angst vor Schaden der Reputation des BSW kann ich nachvollziehen, aber warum wird hier scheinbar die betroffene Person genötigt, auch wenn es etwas anders geschrieben bzw. umschrieben ist, seine Rückantwort erst mit dem BSW abstimmen zu müssen?

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