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  • SundancerY2K

221 Beiträge seit 13.07.2024

Eine rechtliche Einschätzung einer einschlägigen KI sagt:

Ich bin auf dem Gebiet kein Experte, habe aber mal eine einschlägige KI befragt:

FRAGE: Darf ein Unternehmen Daten die im Rahmen eines Leaks einer Partei entwendet wurden verwenden, um die Unterstützer der Partei per Email zu kontaktieren?

ANTWORT: Das Verwenden von Daten, die im Rahmen eines Leaks entwendet wurden, ist rechtlich problematisch. Nach dem Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur bei Vorliegen einer rechtlichen Grundlage zulässig.

Die Verwendung solcher geleakter Daten könnte als unrechtmäßige Verarbeitung angesehen werden, da die betroffenen Personen wahrscheinlich nicht zugestimmt haben und die Daten ohne deren Einwilligung erlangt wurden. Paragraph 6 der DSGVO regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und sieht strenge Anforderungen vor.

Darüber hinaus könnte dies auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, insbesondere wenn es um unerlaubte Werbung geht.

Insgesamt ist die Nutzung solcher Daten zur Kontaktaufnahme mit Unterstützern ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen daher unzulässig. Es ist ratsam, auf legale und ethische Wege der Kontaktaufnahme zurückzugreifen.

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