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  • E.Fritz

538 Beiträge seit 24.02.2012

Personenbezogene Daten und "umwelt- und datenschutzbewusstes Kundenprofil"

Unbestritten braucht ein Netzbetreiber heute und zukünftig eher mehr Daten zum Netzbetrieb als früher.

Aufmerksamkeit ist sicher richtig, um zu sehen, wie groß die Gefahr ist, dass irgendwann bei weiteren Erfassungen (z.B. mit Smartmeter) die Verlockung zuschlägt, personenbezogene Daten zu gewinnen und ob ein Netzbetreiber dieser Verlockung selbst erliegt oder z.B. unbewusst Dienstleister einschaltet, die "kooperieren" oder deren Mitarbeiter mit Datenschnüfflern "kooperieren".

Die Schere geht auseinander zwischen den perversen Ausmaßen des Voyeurismus von Konzernen und (fremd-)staatlichen Diensten einerseits
und den z.T. panischen, oft unbeholfenen und nutzlosen Datenschutzmaßnahmen eines (kleinen) Teils der Gesellschaft und auch staatlichen Datenschutzmaßnahmen andererseits.

Ohne mich in irgendeiner Weise bei den Smartmeter-Spezifikationen auszukennen, würde ich als umweltschutzbewusster Kunde folgende Wünsche äußern:
- Stromtarife die erheblich an die Stromverfügbarkeit angepasst sind,
d.h. derzeit z.B. 50 Ct/kWh wenn kein / kaum Wind-/Sonnenstrom eingespeist wird
5 Ct/kWh, wenn sehr viel eingespeist wird.
(Zwischenwerte nach Verfügbarkeit)
Preissignal vom Versorger an die Kunden einschl. zusätzlicher
Versorgerfreigabe für hohe Abnahmeleistungen.
Grundpreis angepasst auf die gelieferte Max-Leistung.
Alles natürlich auch für die Industrie usw.
- Einspeisevergütung ebenfalls nach gegebener Verfügbarkeit.
Wenn Einspeisepreis = Bezugspreis könnte sogar auf einen separaten
Einspeisezähler verzichtet werden. Dann müssten Versorgeraufwendungen
aber über die Grundgebühr bezahlt werden.
Bin mir bewusst, dass PV-Anlagen auf Süddächern da ganz schlecht
wegkommen und BHKWs mit Wärmespeichern hervorragend.
Wärmepumpen sollten im Schnitt nicht schlechter wegkommen als heute,
die mit (sehr) großen Wärme-Speichern können richtig sparen.
- E-Auto ist ein richtiges Problem.
Für meine Begriffe ist es berechtigt, in Wohnstraßen die max. Ladeleistung
auf z.B. 6,9 kW (ca. 10 A pro Phase) zu begrenzen,
auch Elektroherde gehören nach meiner Meinung unbedingt ebenfalls
begrenzt (Vorschriften für die Herstellung).
Auto nach Stromverfügbarkeit zu laden geht bestenfalls bei Rentnern, die
in der Sonnenhitze zuhause Siesta machen, dafür abends ihre Ausfahrt,
die auch bei Wind / Sturm zuhause bleiben können und wenn alles
wieder gut ist, wieder automobil werden.
Ansonsten steht die E-Karre des Pendlers tagsüber im Industriegebiet
oder vor dem stromsaugenden (gekühlten) Verwaltungsgebäude
und der Versorger muss den PV-Strom von den Wohnstraßen per dicke
Leitungen ins Industriegebiet transportieren.

Warum der Versorger mein privates Last-/Einspeiseprofil (per Smartmeter) haben muss, kann ich nicht erkennen. Die preisgebundene Stromzählung kann (mit genügender Redundanz und Manipulationssicherheit) rein lokal erfasst und auch rein lokal gesichert werden. Der Abrechnungspreis (und Strompreis) kann ständig lokal angezeigt werden. Ablesewert dann, wie bisher per Kundenvertrauen durch die Kunden zurück, notfalls (nur diesen) durch GSM-Modem (monatlich per Funk mit Rückmeldung an den Kunden per E-Mail oder gleich per SMS, die auch der Versorger erhält) oder wie auch immer. Wo ein guter Wille ist, da ist auch ein guter und datengeschützter Weg möglich.

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