Frieder Weiße schlägt, was aus seiner Biographie durchaus
verständlich erscheint, in seinem Beitrag wild um sich gegen einen
der wenigen Datenschutzbeauftragten, die sich noch nicht als
ausführendes Staatsorgan begreifen. Hansjürgen Garstka gehört zu den
Datenschützern, die Zensur und Eingriffe in individuelle
Persönlichkeitsrechte, besonders im Internet, seit Jahren vehement
bekämpfen.
Wenn jedoch selbsternannte Stasi-Jäger wie Weiße Privatjustiz und
persönliche Ehrabschneidung mit Hilfe unbewiesener Behauptungen aus
Stasi-Akten rechtlich einwandfreien Schritten vorziehen, dann hat ein
Datenschutzbeauftragter bei einem vermeintlichen Stasispitzel wie
gegenüber jedem anderen Menschen dafür zu sorgen, dass dessen
Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Schuld ist immer noch nur der,
der rechtskräftig verurteilt wurde. Sonst gilt Zitat Weiße:
"Fazit: eine perfekt ins Werk gesetzte Vorverurteilung, die ihr Ziel,
Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, wie mir berichtet wurde,
voll erreicht hat."
Nebenbei arbeitet Weiße mit den absurdesten Behauptungen wie:
"Lerch, der, wie er berichtet, sich nach einem Anschlag von
Stasi-Leuten auf sein Leben am 16.01.2000 nach England in Sicherheit
gebracht hat, verliert nach dem Bericht über angebliche
strafrechtliche Ermittlungen postwendend eine Stelle in England und
lebt seither vom Arbeitsamt."
Es haben viele Zeitungen, die sehr wohlwollend gegenüber Stasi-Opfern
eingestellt sind, versucht diese Behauptungen zu belegen. Doch nicht
einmal die Springer-Presse um Bild und Welt konnte Belege bieten für
einen Mordanschlag auf Lerch noch einen Zusammenhang zwischen dem
Verlust seines Arbeitsplatzes in Britannien und Ermittlungen in
Berlin herstellen, daher auch keine Quelle im Beitrag.
Zu Hansjürgen Garstka und seiner konsequenten Haltung zum Datenschutz
siehe:
http://www.datenschutz-berlin.de
Ekkehard
verständlich erscheint, in seinem Beitrag wild um sich gegen einen
der wenigen Datenschutzbeauftragten, die sich noch nicht als
ausführendes Staatsorgan begreifen. Hansjürgen Garstka gehört zu den
Datenschützern, die Zensur und Eingriffe in individuelle
Persönlichkeitsrechte, besonders im Internet, seit Jahren vehement
bekämpfen.
Wenn jedoch selbsternannte Stasi-Jäger wie Weiße Privatjustiz und
persönliche Ehrabschneidung mit Hilfe unbewiesener Behauptungen aus
Stasi-Akten rechtlich einwandfreien Schritten vorziehen, dann hat ein
Datenschutzbeauftragter bei einem vermeintlichen Stasispitzel wie
gegenüber jedem anderen Menschen dafür zu sorgen, dass dessen
Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Schuld ist immer noch nur der,
der rechtskräftig verurteilt wurde. Sonst gilt Zitat Weiße:
"Fazit: eine perfekt ins Werk gesetzte Vorverurteilung, die ihr Ziel,
Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, wie mir berichtet wurde,
voll erreicht hat."
Nebenbei arbeitet Weiße mit den absurdesten Behauptungen wie:
"Lerch, der, wie er berichtet, sich nach einem Anschlag von
Stasi-Leuten auf sein Leben am 16.01.2000 nach England in Sicherheit
gebracht hat, verliert nach dem Bericht über angebliche
strafrechtliche Ermittlungen postwendend eine Stelle in England und
lebt seither vom Arbeitsamt."
Es haben viele Zeitungen, die sehr wohlwollend gegenüber Stasi-Opfern
eingestellt sind, versucht diese Behauptungen zu belegen. Doch nicht
einmal die Springer-Presse um Bild und Welt konnte Belege bieten für
einen Mordanschlag auf Lerch noch einen Zusammenhang zwischen dem
Verlust seines Arbeitsplatzes in Britannien und Ermittlungen in
Berlin herstellen, daher auch keine Quelle im Beitrag.
Zu Hansjürgen Garstka und seiner konsequenten Haltung zum Datenschutz
siehe:
http://www.datenschutz-berlin.de
Ekkehard