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109 Beiträge seit 01.10.2001

was für eine handschrift

> wenn solche Auffassungen von virtuellen Bürgerwehren um sich greifen
> und die freiwilligen Helfer von Volkes Stimme das Recht in ihre Hand
> nehmen und selbst bestimmen wollen wer Täter und wer schuldig ist,
> wie: -snip- 

auch wenn hier manch provokante kommentierung von lesern erscheinen
sollte ändert dies nichts an der tatsache: nicht die einsehbaren
stasidaten fallen unter strafrecht, sondern das kriminelle vorgehen
des berliner datenschutzes. auch wenn sie das wieder einmal
geflissentlich übersehen wollen. der berliner datenschützer greift
ohne gesetzliche grundlage ein, plante strafbare handlungen gegen
bürger, griff in amtsmissbrauch von berlin aus nach sachsen-anhalt
und nach bayern, versuchte nötigung gegen bürger auszuüben,
verfälschte und manipulierte interne unterlagen um dem (eigenen)
informationsfreiheitsgesetz zu entgehen, liess falschaussagen über
medien verbreiten.

loben sie deshalb den verantwortlichen garstka so sehr? ihr
verständnis von demokratie möchte ich haben. zum glück blamiert sich
jeder so gut er kann. oder möchten sie nur von den tatsachen ablenken
und ihre themen (böse BRD - gute DDR, Weltenheil
Kommunismus)vorschieben? nichts ist peinlicher als ideologen auf
frischer tat zuzusehen. 

haben  sie sich überhaupt einmal die mühe gemacht die beiden
inkriminierten webangebote anzusehen? sie werden dort viel
verständnis für die DDR finden - nicht jedoch für die verlogenheit
unbelehrbarer ideologiegläubiger.

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