Es werden immer noch keine Namen oder Geburtsdaten weiter gegeben. Es müssen die Zahlen der negativen Tests weitergegeben werden. Nichts weiter.
Und generell ist es mit den Proben, wie bei jeder Blutabnahme beim Arzt auch.
1. Der Arzt nimmt die Probe. Er kennt den Patienten mit Namen.
2. Der Arzt schickt die Probe mit einer Nummer versehen, die er dem Patienten zuordnen kann (aber das Labor nicht, wie auch???) an das Labor.
3. Das Labor schickt das Ergebnis zurück mit der besagten Nummer versehen.
4. Der Arzt teilt das Ergebnis dem Patienten mit.
Und ja, dass die physischen Proben pseudonymisiert auch ans RKI geschickt werden können bis müssen auf Anfrage, stellt ebenfalls keinen Verstoß dar. Ja man könnte theoretisch diese Probe mit einer Nummer jetzt mit 83 Millionen Deutschen abgleichen um denjenigen zu finden. Aber warum zig Hölle sollte man das tun?
Klärt mich bitte auf, wo findet jetzt genau ein Verstoß gegen den Datenschutz statt? Das geht aus dem Artikel wieder mal nicht hervor.